Freitag, 5. März 2010

Koalition stellt Resolutionsantrag zum Erhalt des Arbeitsgerichtes in Offenbach

Das Arbeitsgericht in Offenbach muss erhalten bleiben! Mit dieser Forderung und einem aktuellen Antrag schließt sich die Koalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP verschiedenen Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Anwaltschaft an. Das hessische Justizministerium plant derzeit offenbar aus Kostengründen, das Arbeitsgericht in Offenbach aufzulösen. Damit wäre Offenbach die einzige deutsche Großstadt ohne Arbeitsgericht. Das ist nicht vereinbar mit einem Status als Oberzentrum. Das Auflösen des Gerichtes wird nicht nur den Standort Offenbach schwächen sondern auch Gerichtsverfahren durch lange Wege verzögern. Das Arbeitsgericht ist für Offenbach unabdingbar, um eine ortsnahe juristische Betreuung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Es ist nicht ersichtlich, warum Aufwendungen von 200.000 Euro im Jahr für die Miete der Räumlichkeiten im Offenbacher Gerichtszentrum kostenintensiver als sonst benötigte Umbauten in Hanau, Frankfurt und Darmstadt sein sollen. Statt einer Kosteneinsparung erreicht man höchstens eine Kostenverschiebung.

Stephan Färber, 5.3.2010

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