Das Flughafen-Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von Freitag zeigt: Das Engagement Offenbachs und einiger Partnerkommunen hat sich bereits jetzt gelohnt – zumindest zum Teil. Das Gericht fordert eine stärkere Beschränkung der Zahl der Nachtflüge. Die Landesregierung hat von Anfang an das Mediationsergebnis eines absoluten Nachtflugverbots nicht eingehalten und bis zu 17 Nachtflüge erlauben wollen. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber deutlich gemacht, dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen immer noch mehr Gewicht hat als wirtschaftliche Interessen. Nicht umsonst ist die Nachtruhe gesetzlich verankert. Darüber kann sich auch eine hessische Landesregierung nicht einfach hinwegsetzen.
Geht die Landesregierung nun wie angekündigt gegen die Auflagen des Gerichts in Revision, zeugt dies einmal mehr von der Nichtachtung des Wohlbefindens der hessischen Bevölkerung, denn Lärm kann krank machen. Dies gilt natürlich nicht nur für Lärm, der nachts entsteht. Daher bedeutet das jüngste Urteil trotz Erfolg für die Nachtruhe eine „Katastrophe für die Stadt Offenbach“, denn der Flughafen darf weiter ausgebaut werden und das bedeutet zumindest am Tag eine große zusätzliche Lärmbelastung für die Offenbacher, die jetzt schon stark gebeutelt sind.
Das Urteil berücksichtigt nicht die strukturellen Nachteile, die auf die Stadt zukommen. Bleibt es bei dem Urteil, fällt Offenbach zu 80 Prozent unter die neue „Tagschutzzone II“ nach dem Fluglärmschutzgesetz.
Das bedeutet Bauverbote für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Kitas und Altenheime. Auch den Offenbacher Haushalt wird dies weiterbelasten, denn es ist mit enormen Zusatzkosten für den passiven Lärmschutz zu rechnen. Das Urteil können und wollen wir deshalb nicht akzeptieren.
Wir geben nicht auf – die SPD-Fraktion unterstützt die Stadt Offenbach, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Wir müssen und werden für die Interessen der Offenbacher Bevölkerung weiter streiten.
Stephan Färber, 21.8.09
Freitag, 21. August 2009
VGH stellt die Nachtruhe der Menschen über die wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrt!
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