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Mittwoch, 17. Februar 2010

Zum VGH-Urteil: „Einschränkungen für Offenbach sind NICHT hinnehmbar!“

Wir sind verärgert über die Ablehnung des Normenkontrollantrages der Stadt Offenbach gegen den Bau der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen. Im Gegensatz zum VGH bin ich nicht der Meinung, dass die starken Einschränkungen, die Offenbach durch die Nordwest-Landebahn haben würde, hinnehmbar sind.
Die Entscheidung des VGH berücksichtigt nicht die strukturellen Nachteile, die auf die Stadt zukommen. Bliebe es bei dem Bau der Nordwest-Landebahn, fiele Offenbach zu 80 Prozent unter die neue „Tagschutzzone II“ nach dem Fluglärmschutzgesetz.
Das bedeutet Bauverbote für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Kitas und Altenheime. Wie über den Offenbacher Haushalt zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden sollen, steht dabei völlig in den Sternen. Wir aber geben nicht auf – die SPD-Fraktion unterstützt die Stadt Offenbach selbstverständlich auch bei ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Klage in Leipzig. Wir müssen und werden für die Interessen der Offenbacher Bevölkerung weiter streiten – bis in die allerletzte Distanz. Bedenklich sind die Äußerungen der CDU-Fraktion, die Stadt solle auf weitere juristische Schritte verzichten. Der Schaden, der Offenbach durch den Bau der Nordwest-Landebahn entsteht, ist selbst für eine gutwillige Fraport unbezahlbar. Offenbach würde ein erhebliches Maß an Entwicklungschancen genommen und die CDU nimmt das einfach so hin – das ist unverantwortlich.

Stephan Färber, 17.02.2010

Freitag, 23. Oktober 2009

Wortbruch der hessischen Landesregierung zum Nachtflugverbot geht in die nächste Runde

Die Hessische Landesregierung lässt sich ihren Wortbruch zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in Berlin sogar noch legitimieren. Der hessische FDP-Vorsitzende und Justizminister Jörg-Uwe Hahn hatte die Absicht der künftigen schwarz-gelben Bundesregierung begrüßt, das Luftverkehrsgesetz zu ändern. Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin hat die Arbeitsgruppe Verkehr unter Beteiligung des hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch vereinbart, „international wettbewerbsfähige Betriebszeiten“ an den deutschen Flughäfen sicherzustellen. Dazu soll das Luftverkehrsgesetz präzisiert werden und eine Abwägung bei Nachtflügen sichergestellt werden. Dieses Arbeitsgruppenergebnis hatte Hahn der Presse gegenüber ausdrücklich begrüßt.
Dies widerspricht vollständig den früheren Äußerungen von Hahn und der hessischen FDP, die sich für einen Ausbau des Flughafens auf Grundlage der Mediationsergebnisse ausgesprochen haben. Der Wortbruch der hessischen Landesregierung geht in die nächste Runde. Statt bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Main-Gebiet zu vertreten, versuchen sie, durch eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes die gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Nachtflügen zu ändern.
In Offenbach steht die Ampel-Koalition mit zuständigen Dezernenten Paul-Gerhard Weiß felsenfest zur Forderung nach einem Nachtflugverbot. Auf Landesebene ist allerdings verraten und verkauft, wer in dieser Frage auf die FDP gesetzt hat.

Stephan Färber, 23.20.09

Freitag, 21. August 2009

VGH stellt die Nachtruhe der Menschen über die wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrt!

Das Flughafen-Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von Freitag zeigt: Das Engagement Offenbachs und einiger Partnerkommunen hat sich bereits jetzt gelohnt – zumindest zum Teil. Das Gericht fordert eine stärkere Beschränkung der Zahl der Nachtflüge. Die Landesregierung hat von Anfang an das Mediationsergebnis eines absoluten Nachtflugverbots nicht eingehalten und bis zu 17 Nachtflüge erlauben wollen. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber deutlich gemacht, dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen immer noch mehr Gewicht hat als wirtschaftliche Interessen. Nicht umsonst ist die Nachtruhe gesetzlich verankert. Darüber kann sich auch eine hessische Landesregierung nicht einfach hinwegsetzen.

Geht die Landesregierung nun wie angekündigt gegen die Auflagen des Gerichts in Revision, zeugt dies einmal mehr von der Nichtachtung des Wohlbefindens der hessischen Bevölkerung, denn Lärm kann krank machen. Dies gilt natürlich nicht nur für Lärm, der nachts entsteht. Daher bedeutet das jüngste Urteil trotz Erfolg für die Nachtruhe eine „Katastrophe für die Stadt Offenbach“, denn der Flughafen darf weiter ausgebaut werden und das bedeutet zumindest am Tag eine große zusätzliche Lärmbelastung für die Offenbacher, die jetzt schon stark gebeutelt sind.

Das Urteil berücksichtigt nicht die strukturellen Nachteile, die auf die Stadt zukommen. Bleibt es bei dem Urteil, fällt Offenbach zu 80 Prozent unter die neue „Tagschutzzone II“ nach dem Fluglärmschutzgesetz.

Das bedeutet Bauverbote für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Kitas und Altenheime. Auch den Offenbacher Haushalt wird dies weiterbelasten, denn es ist mit enormen Zusatzkosten für den passiven Lärmschutz zu rechnen. Das Urteil können und wollen wir deshalb nicht akzeptieren.

Wir geben nicht auf – die SPD-Fraktion unterstützt die Stadt Offenbach, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Wir müssen und werden für die Interessen der Offenbacher Bevölkerung weiter streiten.


Stephan Färber, 21.8.09