Donnerstag, 15. Oktober 2009

Ampelkoalition fordert Offenlegung von Geschäftsführergehältern städtischer Betriebe

Die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger haben bei Beteiligungsgesellschaften der Stadt einen berechtigten Anspruch auf Offenheit und Transparenz. Dies gilt auch für die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Gehälter der Geschäftsführer, findet die Offenbacher Ampelkoalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. In einem aktuellen Antrag fordern wir den Magistrat auf, die Offenlegung von Geschäftsführergehältern bei den Beteiligungsgesellschaften insbesondere bei dem Abschluss von Neuverträgen und bei der Verlängerung von Anstellungsverträgen vertraglich zu vereinbaren.
Einsehen kann die Offenbacher Bürgerschaft die Gehälter dann im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt.
Die gesetzliche Grundlage für diese Forderung bildet Paragraph 123 a der Hessischen Gemeindeordnung. Danach hat die Kommune darauf hinzuwirken, dass gewährte Bezüge mitgeteilt und ihrer Veröffentlichung zugestimmt wird. Dies gilt besonders für die Gesellschaften, bei denen eine Kommune entweder Mehrheitsgesellschafter ist oder mindestens 25 Prozent der Anteile besitzt. Von den jetzigen Geschäftsführern der Stadtgesellschaften erwarten die drei Fraktionsvorsitzenden, dass sie der Intention des Gesetzgebers nachkommen. Dem Antrag nach sollen neben den Bezügen der Geschäftsführer auch die Aufwandsentschädigungen der Aufsichtsratsmitglieder genannt werden.
Eine Neiddebatte fürchten nicht, schließlich sind die Offenbacher Gehälter schon durch die Größe und Struktur der Gesellschaften nicht mit den Millionenvergütungen börsennotierter Unternehmen vergleichbar. „Transparenz wirkt vertrauensbildend“, ist sich die Koalition sicher.

Stephan Färber, 15.10.09

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen