Stephan Wildhirt hat mit seinem Verzicht auf die Bewerbung um die SOH-Geschäftsführung die Möglichkeit eröffnet, einen vertretbaren Kompromiss in der Koalition und mit dem Oberbürgermeister zu finden. Dafür gebührt ihm höchster Respekt. Nach der Magistratsabstimmung am heutigen Mittwoch wird nun Peter Walther zum alleinigen Geschäftsführer der SOH bestellt. Vor einer möglichen weiteren Personalentscheidung muss nun zunächst in der Koalition über die zukünftige Struktur der SOH diskutiert werden. Partei und Fraktion können sich in dem Entschluss wiederfinden, als nächsten Schritt über die Ausrichtung der SOH zu diskutieren. Auf der Grundlage einer Strukturdebatte kann dann entschieden werden, ob der Einsatz eines zweiten Geschäftsführers sinnvoll ist oder nicht. Wichtig ist der SPD insbesondere, dass in der Zukunft die SOH stärker an Voten der Stadtverordnetenversammlung gebunden wird.
Die Koalition hat aus einer schwierigen Situation heraus Handlungsfähigkeit bewiesen - sie stand auf Messers Schneide.
Gemeinsames Abstimmungen in Stadtverordnetenversammlung und Magistrat sind nun sichergestellt und somit die Einhaltung des Koalitionsvertrages, der nur eineinheitliches Abstimmen vorsieht. Wir begrüßen, dass die Koalition diese schwierige Klippe umschifft hat, gerade jetzt, wo Haushaltsberatungen anstehen. Das ist verantwortungsvolles Handeln im Sinne unserer Stadt.
Wir bedanken uns bei all denjenigen, die sich an einer sachorientierten Lösungsfindung in dem Konflikt beteiligt haben. Dabei möchten wir ausdrücklich die FDP loben.
Stephan Färber, 4. November 2009
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Mittwoch, 4. November 2009
Donnerstag, 15. Oktober 2009
Ampelkoalition fordert Offenlegung von Geschäftsführergehältern städtischer Betriebe
Die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger haben bei Beteiligungsgesellschaften der Stadt einen berechtigten Anspruch auf Offenheit und Transparenz. Dies gilt auch für die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Gehälter der Geschäftsführer, findet die Offenbacher Ampelkoalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. In einem aktuellen Antrag fordern wir den Magistrat auf, die Offenlegung von Geschäftsführergehältern bei den Beteiligungsgesellschaften insbesondere bei dem Abschluss von Neuverträgen und bei der Verlängerung von Anstellungsverträgen vertraglich zu vereinbaren.
Einsehen kann die Offenbacher Bürgerschaft die Gehälter dann im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt.
Die gesetzliche Grundlage für diese Forderung bildet Paragraph 123 a der Hessischen Gemeindeordnung. Danach hat die Kommune darauf hinzuwirken, dass gewährte Bezüge mitgeteilt und ihrer Veröffentlichung zugestimmt wird. Dies gilt besonders für die Gesellschaften, bei denen eine Kommune entweder Mehrheitsgesellschafter ist oder mindestens 25 Prozent der Anteile besitzt. Von den jetzigen Geschäftsführern der Stadtgesellschaften erwarten die drei Fraktionsvorsitzenden, dass sie der Intention des Gesetzgebers nachkommen. Dem Antrag nach sollen neben den Bezügen der Geschäftsführer auch die Aufwandsentschädigungen der Aufsichtsratsmitglieder genannt werden.
Eine Neiddebatte fürchten nicht, schließlich sind die Offenbacher Gehälter schon durch die Größe und Struktur der Gesellschaften nicht mit den Millionenvergütungen börsennotierter Unternehmen vergleichbar. „Transparenz wirkt vertrauensbildend“, ist sich die Koalition sicher.
Stephan Färber, 15.10.09
Einsehen kann die Offenbacher Bürgerschaft die Gehälter dann im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt.
Die gesetzliche Grundlage für diese Forderung bildet Paragraph 123 a der Hessischen Gemeindeordnung. Danach hat die Kommune darauf hinzuwirken, dass gewährte Bezüge mitgeteilt und ihrer Veröffentlichung zugestimmt wird. Dies gilt besonders für die Gesellschaften, bei denen eine Kommune entweder Mehrheitsgesellschafter ist oder mindestens 25 Prozent der Anteile besitzt. Von den jetzigen Geschäftsführern der Stadtgesellschaften erwarten die drei Fraktionsvorsitzenden, dass sie der Intention des Gesetzgebers nachkommen. Dem Antrag nach sollen neben den Bezügen der Geschäftsführer auch die Aufwandsentschädigungen der Aufsichtsratsmitglieder genannt werden.
Eine Neiddebatte fürchten nicht, schließlich sind die Offenbacher Gehälter schon durch die Größe und Struktur der Gesellschaften nicht mit den Millionenvergütungen börsennotierter Unternehmen vergleichbar. „Transparenz wirkt vertrauensbildend“, ist sich die Koalition sicher.
Stephan Färber, 15.10.09
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