Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Emmely-Urteil der Masche, Personalabbau durch eine Überhöhung kleinster Vergehen zu betreiben, einen Riegel vorgeschoben. Der Supermarktkassiererin Emmely war nach 31jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden, weil sie zwei herrenlose Pfandbons im Wert von 1,30 Euro an sich selbst ausgezahlt hatte.
Erfreulich ist insbesondere die Ausgewogenheit des Urteils. Zwar können auch weiterhin kleine Straftaten zu Kündigungen führen, es muss nun aber eine „schwerwiegende Vertrauensstörung“ nachgewiesen werden. Dadurch ist die Verhältnismäßigkeit wieder hergestellt. In den vergangen Jahren sind manche Arbeitgeber dazu übergegangen, Bagatelldelikte als Vorwand zu nutzen, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, das man schon lange auflösen wollte. Der Arbeitgeber will etwas finden, dann findet er auch etwas. Mit diesem Vorwand spart sich das Unternehmen die Abfindung, die bei einer betriebsbedingten Kündigung ansonsten anfallen würde. Eine solche „Arbeitsatmosphäre der Angst“ darf es in Deutschland nicht geben. Besonders bedenklich ist das Vorgehen, wenn Arbeitnehmer schon seit Jahrzehnten im Betrieb beschäftigt gewesen sind und untadelig gearbeitet haben. Das Gericht hat nun einen wichtigen Schritt getan, um die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken.
Stephan Färber, 15.6.2010
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