Freitag, 21. August 2009

VGH stellt die Nachtruhe der Menschen über die wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrt!

Das Flughafen-Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von Freitag zeigt: Das Engagement Offenbachs und einiger Partnerkommunen hat sich bereits jetzt gelohnt – zumindest zum Teil. Das Gericht fordert eine stärkere Beschränkung der Zahl der Nachtflüge. Die Landesregierung hat von Anfang an das Mediationsergebnis eines absoluten Nachtflugverbots nicht eingehalten und bis zu 17 Nachtflüge erlauben wollen. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber deutlich gemacht, dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen immer noch mehr Gewicht hat als wirtschaftliche Interessen. Nicht umsonst ist die Nachtruhe gesetzlich verankert. Darüber kann sich auch eine hessische Landesregierung nicht einfach hinwegsetzen.

Geht die Landesregierung nun wie angekündigt gegen die Auflagen des Gerichts in Revision, zeugt dies einmal mehr von der Nichtachtung des Wohlbefindens der hessischen Bevölkerung, denn Lärm kann krank machen. Dies gilt natürlich nicht nur für Lärm, der nachts entsteht. Daher bedeutet das jüngste Urteil trotz Erfolg für die Nachtruhe eine „Katastrophe für die Stadt Offenbach“, denn der Flughafen darf weiter ausgebaut werden und das bedeutet zumindest am Tag eine große zusätzliche Lärmbelastung für die Offenbacher, die jetzt schon stark gebeutelt sind.

Das Urteil berücksichtigt nicht die strukturellen Nachteile, die auf die Stadt zukommen. Bleibt es bei dem Urteil, fällt Offenbach zu 80 Prozent unter die neue „Tagschutzzone II“ nach dem Fluglärmschutzgesetz.

Das bedeutet Bauverbote für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Kitas und Altenheime. Auch den Offenbacher Haushalt wird dies weiterbelasten, denn es ist mit enormen Zusatzkosten für den passiven Lärmschutz zu rechnen. Das Urteil können und wollen wir deshalb nicht akzeptieren.

Wir geben nicht auf – die SPD-Fraktion unterstützt die Stadt Offenbach, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Wir müssen und werden für die Interessen der Offenbacher Bevölkerung weiter streiten.


Stephan Färber, 21.8.09

Donnerstag, 13. August 2009

Investitionen für Anwälte und Berater sind unverzichtbarer Bestandteil aller ÖPP – Projekte

Die SPD-Fraktion kritisiert Finanz- und Anlageberater Kurt Noll aus Hanau zu dessen jüngster Stellungnahme über das ÖPP-Verfahren in Offenbach. Einfache Phrasen werden der Komplexität des Themas nicht gerecht. Herr Noll gibt vor, die Inhalte von Verträgen zu kennen, die es tatsächlich noch gar nicht gibt - darüber können wir uns nur wundern.

Die von Noll kritisierten Kosten für Beratungsleistungen, die sogenannten „Transaktionskosten“, sind üblich und notwenig, damit ein für die Stadt bestmögliches Angebot zustande kommt. Elementar sind die Erfahrungen und die Kompetenz der Beratungs- und Prüfungsfirmen, denn ihnen stehen bewanderte Anwälte der Großkonzerne gegenüber. Kämmerer Michael Beseler hat die besten Unternehmen für Offenbach gewinnen können, sie sind bereits bei PPP-Verfahren anderer Orte zum Einsatz gekommen. Jetzt neue Beraterfirmen zu engagieren, wie von Noll und der CDU-Fraktion gefordert, ist genau die Falle in die Offenbach gerade nicht laufen darf. Es ist zu vermuten, dass es sich bei Herrn Noll um einen ausgewiesenen Gegner von ÖPP handelt, der auf die Risiken hinweist aber die Chancen verschweigt.

Derzeit läuft das Bieterverfahren, das sich allein aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Lage verzögert. Am Ende des Verfahrens steht selbstverständlich eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die SPD-Fraktion wird auch dabei immer im Fokus haben, dass die Stadt ihre Rechte behält Der von Herrn Noll vermutete Kontrollverlust der Stadtverordneten ist starker Tobak. Es ist keinesfalls so, dass Stadtverordnete ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen könnten. Ganz im Gegenteil: in Offenbach ist ein „Lenkungsausschuss PPP“ eingerichtet worden, durch den ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet wird. An den Sitzungen nehmen Vertreter aller Parteien teil. Öffentlich bekanntgeben kann man die Zahlen aus dem Bietverfahren allerdings nicht – es drohen spätere Klagen gescheiterter Bieter. ÖPP-Projekte müssen unter dem Gesichtspunkt von Baukosten und Unterhaltungskosten auf einer Zeitschiene von 20 Jahren oder mehr kalkuliert werden - da hilft nur „knallhartes Rechnen“.


Stephan Färber, 13.8.09

Montag, 10. August 2009

Hochwertige Wohnbebauung im Luisenhof ist ein Baustein zur Entwicklung der Innenstadt

Mit der Art ihrer Kritik an den Planungen zur Bebauung des Luisenhofes zeigt die CDU erneut, dass Oppositionspolitik für sie offensichtlich in erster Linie darin besteht, sich an der Politik des Oberbürgermeisters abzuarbeiten und dabei notfalls auch den Standort Offenbach schlecht zu reden.

Die Idee, an dieser Stelle attraktive und hochwertige Wohnbebauung zu errichten, sollte auf jeden Fall weiter verfolgt werden. Das Einkaufs- und Gastronomieangebot in der Offenbacher City hat ich in den letzten Jahren bereits deutlich verbessert und werde mit der Eröffnung des KOMM in wenigen Wochen noch einmal einen Schub bekommen. Wir müssen aber darauf achten, dass auch das Wohnen in der Innenstadt attraktiver wird. Dafür brauchen wir neue und hochwertige Wohnviertel, die die vorhandene Bebauung ergänzen.

Wenn die CDU den Oberbürgermeister dazu auffordert, „völlig neue Überlegungen für die Nutzung des Geländes anzustellen“, sollte sie auch verraten, wie ihre Vorstellungen für den Luisenhof aussehen. Eine verdichtete und mäßig attraktive Wohnbebauung in der westlichen Innenstadt kann nicht unser Ziel sein. Vielmehr müssen wir zur Aufwertung unserer Stadt an der Entwicklung von qualitativ hochwertigem Wohnraum festhalten, und zwar auch dann, wenn dieser nicht von vorneherein einfach zu vermarkten ist. Bei der Entwicklung der Innenstadt fehlt es der Union schon seit langem an Phantasie und Engagement. Eine attraktive und vielfältige City ist für Offenbach überlebenswichtig. Dieses Ziel darf nicht aus den Augen verloren werden. Doch statt Vorschläge über den Weg dorthin zu machen, beschränkt sich die CDU zumindest in ihrer jüngsten Presseveröffentlichung auf Kritik am Oberbürgermeister. Das ist nicht konstruktiv und damit schlicht nutzlos!

Felix Schwenke, 10.08.09

Mittwoch, 5. August 2009

Keine halbe Sache – Möglichkeit der Teilzeitausbildung ausweiten!

Die MainArbeit mit ihrem Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing hat erneut ihr innovatives Potenzial gezeigt. Die SPD-Fraktion gratuliert zur Auszeichnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Erfreulich ist besonders, dass mit der Ehrung für gute Ideen zum Bundesprogramm „Förderung von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt“ ein Fördertopf in Höhe von 1 Millionen Euro verbunden ist. Jetzt können noch viele weitere für Offenbach wichtige Projekte umgesetzt werden - wir sind begeistert!

Die SPD-Fraktion kann sich ein Programm vorstellen, durch das die Möglichkeit der Teilzeitausbildung stärker bekannt gemacht und neue Unternehmen für das Angebot gewonnen werden können.

Sinnvoll ist dabei eine Zusammenarbeit mit der IHK – mit Ihr hat die SPD-Fraktion bereits über das Projekt gesprochen.

In einer Teilzeitausbildung einigen sich Betrieb und Auszubildende auf eine Wochenarbeitszeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt – unter Umständen verlängert sich die Ausbildungszeit um ein Jahr. Die Ausbildungsvergütung bemisst sich prozentual an der geleisteten Arbeitszeit, dadurch besteht ein Vorteil für anbietende Firmen: ihr Unternehmen wird finanziell weniger stark belastet.

Bei der Ausbildungsplatzsuche haben es besonders diejenigen schwer, die bereits ein Kind bekommen haben, bevor sie sich eine Ausbildungsstelle sichern konnten. Für sie ist es meist vergebens, sich auf die gesetzlich geregelte Möglichkeit einer Teilzeitausbildung zu berufen. Es müssen also entsprechende Ausbildungsstellen erst geschaffen werden.

Die Möglichkeit der Teilzeitausbildung richtet sich dabei nicht nur an Sozialhilfebezieherinnen, sondern generell an sehr junge Eltern, die eine Berufsausbildung im Betrieb absolvieren möchten, sich aber auch um ihr Kind kümmern müssen. Eine Ausbildung in Teilzeit mit gleichzeitiger Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung ermöglicht es den jungen Frauen und Männern, Berufseinstieg und Familie zu vereinbaren.

Unternehmen, die verstärkt Teilzeitangebote machen möchten, könnten durch ein entsprechendes Programm von der MainArbeit und der IHK begleitet werden, etwa durch Beratungsleistungen für die Auszubildenden und den Betrieb.

Junge Mütter und Väter sollten die Chance bekommen, für sich und ihr Kind eine Existenz sichernde Perspektive zu entwickeln. Eine Berufsausbildung ist hierfür unerlässliche Grundlage.

Gertrud Marx, 5.08.09