Freitag, 5. März 2010

SPD-Fraktion fordert verbessertes Controlling und Berichtswesen bei der SOH

Wir sind verwundert über eine aktuelle Pressemitteilung der CDU.
Es werden keine Personen abberufen, weil es Parteien wollen oder nicht. Dieter Lindauers Äußerungen gegenüber der Presse sind der Versuch gewesen, Entwicklungen, die seine Person betreffen über die Medien zu steuern. Der daraus resultierende Vertrauensverlust ist zwangsläufig und vom Magistrat als Gesellschafter der SOH nicht akzeptiert worden. Jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Die SPD fordert eine umfassende Aufklärung und nicht Köpfe von Einzelpersonen.
Man darf aber auch die Berichtspflicht, der Dieter Lindauer als Geschäftsführer der OPG nachweislich nicht nachgekommen ist, nicht unterbewerten. Denn eine Verletzung der Berichtspflicht bringt den Aufsichtsrat in die Situation, nicht reagieren zu können und somit nicht in der Lage zu sein, Schaden von SOH und Stadt abzuwenden.
Der Zeitdruck bei der Sanierung der Villa am Dreieichring ist deshalb entstanden, da die Unterrichtsaufnahme der Erasmusschule zum Sommer 2009 zugesagt worden ist. Doch trotz Zeitdruck ist es nicht zu verstehen, warum offensichtliche Notwendigkeiten wie zum Beispiel Küche und Außengelände nicht von Anfang an mit in die Kostenkalkulation einbezogen worden sind.
Unglücklich ist die Verknüpfung des Erasmusprojektes mit der Villa am Dreieichring. Hätten die Stadtverordneten gewusst, dass die Sanierung mehr als 3,2 Millionen Euro kosten würde, wäre das Gebäude für die Schule nicht in Frage gekommen und man hätte ein anderes Objekt gefunden, das mit städtischen Geldern in geplantem Kostenrahmen hätte hergerichtet werden können. Wir stehen aber zu unserem Beschluss, das Gebäude nun fertig zu sanieren.
Mehr denn je ist es nun erforderlich, vor Personalentscheidungen ein verbessertes Controlling und Berichtswesen innerhalb der SOH einzuführen. Dafür wird sich die SPD weiter mit Nachdruck einsetzen.

Felix Schwenke, 5.3.2010

Koalition stellt Resolutionsantrag zum Erhalt des Arbeitsgerichtes in Offenbach

Das Arbeitsgericht in Offenbach muss erhalten bleiben! Mit dieser Forderung und einem aktuellen Antrag schließt sich die Koalition aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP verschiedenen Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Anwaltschaft an. Das hessische Justizministerium plant derzeit offenbar aus Kostengründen, das Arbeitsgericht in Offenbach aufzulösen. Damit wäre Offenbach die einzige deutsche Großstadt ohne Arbeitsgericht. Das ist nicht vereinbar mit einem Status als Oberzentrum. Das Auflösen des Gerichtes wird nicht nur den Standort Offenbach schwächen sondern auch Gerichtsverfahren durch lange Wege verzögern. Das Arbeitsgericht ist für Offenbach unabdingbar, um eine ortsnahe juristische Betreuung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Es ist nicht ersichtlich, warum Aufwendungen von 200.000 Euro im Jahr für die Miete der Räumlichkeiten im Offenbacher Gerichtszentrum kostenintensiver als sonst benötigte Umbauten in Hanau, Frankfurt und Darmstadt sein sollen. Statt einer Kosteneinsparung erreicht man höchstens eine Kostenverschiebung.

Stephan Färber, 5.3.2010