Mittwoch, 17. Februar 2010

Zum VGH-Urteil: „Einschränkungen für Offenbach sind NICHT hinnehmbar!“

Wir sind verärgert über die Ablehnung des Normenkontrollantrages der Stadt Offenbach gegen den Bau der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen. Im Gegensatz zum VGH bin ich nicht der Meinung, dass die starken Einschränkungen, die Offenbach durch die Nordwest-Landebahn haben würde, hinnehmbar sind.
Die Entscheidung des VGH berücksichtigt nicht die strukturellen Nachteile, die auf die Stadt zukommen. Bliebe es bei dem Bau der Nordwest-Landebahn, fiele Offenbach zu 80 Prozent unter die neue „Tagschutzzone II“ nach dem Fluglärmschutzgesetz.
Das bedeutet Bauverbote für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Kitas und Altenheime. Wie über den Offenbacher Haushalt zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen finanziert werden sollen, steht dabei völlig in den Sternen. Wir aber geben nicht auf – die SPD-Fraktion unterstützt die Stadt Offenbach selbstverständlich auch bei ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Klage in Leipzig. Wir müssen und werden für die Interessen der Offenbacher Bevölkerung weiter streiten – bis in die allerletzte Distanz. Bedenklich sind die Äußerungen der CDU-Fraktion, die Stadt solle auf weitere juristische Schritte verzichten. Der Schaden, der Offenbach durch den Bau der Nordwest-Landebahn entsteht, ist selbst für eine gutwillige Fraport unbezahlbar. Offenbach würde ein erhebliches Maß an Entwicklungschancen genommen und die CDU nimmt das einfach so hin – das ist unverantwortlich.

Stephan Färber, 17.02.2010

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